Seit rund sechs Jahren förderte die Bundesregierung solare Prozesswärmeprojekte im Rahmen des Marktanreizprogrammes. Das hat sich zu Jahresbeginn nun geändert. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderung für Unternehmen neu geordnet.
Basis dafür ist die Richtlinie „Förderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“. Diese enthält vier Module. Die solare Prozesswärme kann nun als Einzelmaßnahme oder in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Biomasseanlage im Modul 2 gefördert werden. Alternativ kann die Förderung der solaren Prozesswärme im Rahmen einer umfassenden technologieoffenen energetischen Optimierung über das Modul 4 erfolgen.
Im Modul 2 können Investoren wie bisher im Marktanreizprogramm zwischen einem direkten Zuschuss zu den Investitionskosten und einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Der direkte Zuschuss kann bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beantragt werden. Für den zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss ist weiterhin die KfW zuständig (Kredit 295). Die Höhe des Zuschusses beträgt 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozentpunkten erhalten. Das Programm ist Unternehmen aller Branchen offen. Die maximale Fördersumme beträgt 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
Österreich: Bewährtes Förderprogramm
Ähnlich gut ist die Fördersituation in Österreich. Im Rahmen des Programmes „Solarthermie – solare Großanlagen“ beträgt der Fördersatz bis zu 50 Prozent der Investitionssumme. Besonders innovative Projekte werden ein Jahr lang messtechnisch begleitet. Gefördert werden können solare Prozesswärme-Anlagen mit Kollektorflächen von 100 bis 10.000 Quadratmeter Größe.
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