Seit Beginn des Jahres 2020 hat die Bundesregierung die Förderung für die Solarthermie im Rahmen des Klimaschutzpaketes deutlich aufgestockt. Von der staatlichen Unterstützung können Privatpersonen ebenso profitieren wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Genossenschaften, Kommunen sowie private und öffentliche Unternehmen.
Die Solarthermie-Förderung umfasst alle Arten von Solarwärme-Anlagen: Beginnend bei der einfachen Warmwasser-Solaranlage über die Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis hin zur Solarheizung. Auch für Solarheizwerke, die ihren Solarertrag in Wärmenetze einspeisen oder solare Prozesswärme für Industrie und Gewerbe liefern, gibt es attraktive Förderprogramme. Für die Vergabe der Fördermittel sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bank zuständig.
Heizen und Warmwasser für Gebäude
Solarthermie für Heizen und Warmwasser in Gebäuden deckt die BAFA-Förderung ab. Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der Investitionskosten. Darunter fallen nicht nur die Kosten der Solaranlage selbst sondern auch die Kosten für Montage und Planung und im Gebäudebestand auch Demontage sowie notwendige Umbauten der Heizungsanlage.
Fördergegenstand | Förderhöhe Gebäudebestand | Förderhöhe Gebäudebestand mit Austausch Ölheizung | Förderhöhe Neubau |
Solarthermie | 30 Prozent | 30 Prozent | 30 Prozent |
Erneuerbare Energien Hybridheizung (beliebige Kombinationen aus Wärmepumpe, Solarthermie und/oder Biomasse | 35 Prozent | 45 Prozent | 35 Prozent |
Gas-Hybridheizung (Gas-Brennwertkessel in Kombination mit Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse) | 30 Prozent | 40 Prozent | – |
Obwohl die Solarthermie die umweltfreundlichste aller Wärmeerzeugungsarten ist, hat der Gesetzgeber sie schlechter gestellt als Biomasse und Wärmepumpen. Denn diese Wärmeerzeuger erhalten 35 Prozent Förderung. Tauscht man einen alten Ölkessel aus, kommen 10 Prozentpunkte hinzu. Diesen Ölkesseltauschbonus gibt es bei der Solarthermie nicht.
Anders sieht es aus, wenn man die Solarthermie mit anderer erneuerbarer Wärme zu einer Erneuerbaren Energien Hybridheizung kombiniert. Dann beträgt der Fördersatz 35 Prozent für die Gesamtanlage inklusive der Solarthermie. In diesem Fall kann dann auch die Solarkollektor-Anlage vom Ölkesseltauschbonus profitieren.
Gasheizungen sind zwar nicht klimafreundlich, sie hat der Gesetzgeber aber der Solarthermie quasi gleich gestellt. Für eine Gas-Hybridheizung, also zum Beispiel der Kombination Solarwärmeanlage und Brennwertgerät gibt es 30 Prozent Förderung. Da die Gas-Hybridheizung auch einen Ölkesseltauschbonus von 10 Prozentpunkten erhält, ist sie in diesem Fall der reinen Solarthermie gegenüber sogar bessergestellt.
Solarthermie-Förderung im Neubau
Im Neubau fördert der Bund nur größere Solarkollektor-Anlagen ab 14 kW Nenn-Wärmeleistung. Die Förderung greift erst für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Handelt es sich nur um eine Wohneinheit, dann muss es sich um ein Solaraktivhaus handelt. Solaraktivhäuser, auch Sonnenhaus genannt, sind Gebäude mit einem solaren Deckungsgrad von mehr als 50 Prozent. Mehr zur Förderung von Sonnenhäusern findet man unter dem nebenstehenden Link.
Bei Wohngebäude ist die BAFA-Förderung auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Für Nichtwohngebäude gilt eine Obergrenze von 3,5 Millionen Euro.
Solarthermie-Förderung für Solarheizwerke in Wärmenetzen
Große Solarkollektorfelder, die als Solarheizwerk in Wärmenetzen eingebunden sind, erhalten Fördermittel über die KfW. Im KfW-Programm 270 können Investoren einen Kredit in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro für Anlagen zur Wärmeerzeugung erhalten. Hier gibt es keinen Tilgungszuschuss. Im Programmteil 271 Premium beträgt die maximale Kredithöhe 25 Millionen Euro. Für Solarheizwerke gewährt der Staat einen Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent. Große Solarkollektoranlagen für die Warmwasserbereitung oder die Raumheizung werden mit 30 Prozent gefördert. Alternativ kann der Investor auch eine ertragsabhängige Förderung erhalten. In diesem Fall beträgt die Fördersumme, den im Datenblatt 2 des Solar Keymark Zertifikates ausgewiesenen Kollektorwärmertrag multipliziert mit 0,45 Euro pro Kollektor.
Solarthermie-Förderung für solare Prozesswärme
Solarheizwerke, die solare Prozesswärme bereitstellen, fallen seit 2019 unter das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“. Hierin ist eine Förderung für Anlagen zur solaren Prozesswärmeerzeugung vorgesehen. Generell können alle in- und ausländischen Unternehmen von der Förderung profitieren, wenn sie eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben und dort die Prozesswärmeanlage installieren. Auch kommunale Unternehmen, Contractoren und Freiberufler sind förderberechtigt.
Der Fördersatz beträgt 45 Prozent. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten sogar 55 Prozent. Dabei kann der Unternehmer wählen, ob er einen festen Förderbetrag über das BAFA oder einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW-Bank (KfW 295) erhalten möchte. Im letzteren Fall trägt der Bund dann mit einem Tilgungszuschuss in Höhe des Fördersatzes zur Finanzierung bei. Der maximale Kreditrahmen beträgt 25 Millionen Euro. Der Tilgungs- bzw. Investitionszuschuss ist auf 10 Millionen Euro pro Projekt begrenzt.
Unter die Investitionskosten, die der Bund unterstützt, fallen nicht nur die Sonnenkollektoren. Auch der Wärmespeicher, die Mess- und Regeltechnik, die Kosten für die Einbindung in das bestehende Wärmebereitstellungssystem und Planungsaufwendungen zählen hinzu. Ebenfalls zu den Voraussetzungen der Förderung gehört, dass Planung, Installation und Inbetriebnahme nach den Vorgaben der VDI 3988 „Solarthermische Prozesswärme“ ausgeführt werden.
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