Am 1. Januar startet die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem Teilprogramm Einzelmaßnahmen. Dieses Programm löst das bisherige Programm zur Heizungsoptimierung und für das Heizen mit erneuerbaren Energien ab. Die Förderkonditionen für die Solarthermie in der BEG-Förderung ändern sich nicht, denn dieses hat die Politik aus dem Programm Heizen mit erneuerbaren Energien übernommen.
Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden energieeffizientere Gebäude und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch benötigt. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturiert.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Unsere Gebäudeförderprogramme leisten in der noch andauernden COVID-19-Pandemie einen wichtigen Beitrag nicht nur zum Klimaschutz, sondern sichern zugleich zahlreiche Arbeitsplätze in Mittelstand, Bauindustrie und Handwerk. Im ersten Halbjahr 2020 wurden allein in den Programmen zu Energieeffizient Bauen und Sanieren Kredite und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro zugesagt. Nach KfW-Berechnungen wurden damit Investitionen im Umfang von bis zu 38,5 Milliarden Euro ausgelöst. Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Deshalb modernisieren und vereinfachen wir unser Förderangebot für effiziente Gebäude.“
Programm BEG Einzelmaßnahmen löst Heizen mit erneuerbaren Energiene ab
Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt– werden mit der neuen BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt. Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEG NWG), sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.
Torsten Safarik, Präsident des BAFA: „Ab Januar 2021 können beim BAFA die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das BAFA hat in diesem Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro für Erneuerbare Wärme im Gebäudebereich an die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt – mit unseren attraktiven Fördersätzen bin ich zuversichtlich, dass wir auch in 2021 weiteren Schub für die Wärmewende bekommen. Gleichzeitig haben wir einen vielfach geäußerten Wunsch realisiert: künftig kann jeder Antragsteller die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.“
Konditionen weitgehend unverändert
Zum 1. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Die Förderkonditionen sind im Wesentlichen die gleichen, die auch schon Programm Heizen mit erneuerbaren Energien galten. So beträgt die Förderquote für Solarthermie in der BEG-Förderung 30 Prozent, in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien zur EE-Hybridheizung sind es 35 Prozent. Für die EE-Hybridheizung gibt es auch einen Ölkesseltauschbonus von 10 Prozentpunkten.
Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant.
Schreibe einen Kommentar